Lauterbach: Jeder ist automatisch dabei
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Ein zentrales Element: die elektronische Patientenakte (ePA). Anfang 2025 will der SPD-Politiker diese für die 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verbindlich einführen. Der Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen begrüßt das Vorhaben. Es werde zu einer besseren Behandlung führen und die Gesundheit von Patienten verbessern.
Von Sigrid Averesch-Tietz
Mit der elektronischen Patientenakte für alle starte Deutschland Anfang kommenden Jahres eine Aufholjagd in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. So hat es Minister Lauterbach erst jüngst noch einmal betont. Deutschland habe die Digitalisierung im Gesundheitswesen viel zu lange verschlafen. Jetzt werde die Medizin der Zukunft gestaltet. „Wir wollen zeigen: Digitalisierung geht in Deutschland“, beschreibt der SPD-Politiker sein Ziel. Ein Schritt auf dem Weg dorthin: Die ePA als elektronischer Ordner für medizinische Unterlagen soll verbindlich werden. Die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
Ganz so schnell, wie Minister Lauterbach sich die Einführung der ePA vorgestellt hat, kommt sie allerdings nicht. Ab 15. Januar 2025 soll sie zunächst in Modellregionen ausgerollt werden, und zwar in Franken und Hamburg. „Wir wollen hier auf keinen Fall, dass es eine Umsetzung gibt, die in der Praxis mehr Ärger macht, als dass sie hilft“, begründete Lauterbach diesen Schritt unlängst. Vier Wochen später soll die elektronische Patientenakte nach den derzeitigen Plänen bundesweit genutzt werden können.
Zustimmung wird vorausgesetzt
Ärzte sollen Befunde, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und Behandlungsberichte, den Notfalldatensatz, den Medikationsplan sowie Impfungen speichern – auch wenn der Versicherte die elektronische Patientenakte nicht nutzt oder sich nicht mit ihr auseinandergesetzt hat. Denn der Patient wird künftig nicht mehr – wie bisher – zustimmen müssen, damit seine medizinischen Dokumente hochgeladen werden. Vielmehr muss er ausdrücklich widersprechen, wenn er dies ablehnt – das Verfahren wird vom bisherigen Antragsverfahren (Opt-in) auf das Widerspruchverfahren (Opt-out) umgestellt. Der Versicherte, der die elektronische Patientenakte nutzt, soll aber Herr seiner Daten bleiben, kündigte Minister Lauterbach an. Der Patient allein entscheidet, welchem Arzt er welches Dokument einsehen lässt. Er kann die Einsicht auch zeitlich begrenzen.
„Digitalisierung ist kein Selbstzweck,
sondern wichtiger Bestandteil
der modernen Medizin.“
Bundesgesundheitsminister
Karl Lauterbach
Für die Versicherten bringt die ePA große Vorteile. Sie kann Leben retten. Etwa in einem Notfall, wenn der Arzt Zugriff auf den hinterlegten Notfalldatensatz erhalten hat. Eingestellte Medikamentenpläne wiederum verhindern, dass der Patient zu viele Medikamente verschrieben bekommt oder solche, die sich gegenseitig aufheben oder lebensgefährliche Wechselwirkungen hervorrufen. Auch Unverträglichkeiten können gespeichert werden. Hochgeladene Behandlungsberichte vermeiden Doppeluntersuchungen. Ärztliche Behandlungen können so noch genauer auf den Patienten abgestimmt und verbessert werden. Das ist für die Gesundheit von Patienten entscheidend. Zudem erspart sich der Versicherte lästige Wege. Bei einer Überweisung von einem zum anderen Arzt braucht er nicht mehr die Unterlagen besorgen und übergeben.
Rechte der Patienten im Blick
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Professor Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die seit September im Amt ist, sieht wie ihr Vorgänger Ulrich Kelber die geplante Umstellung auf ein Widerspruchsverfahren als unnötig an. Dieses habe kein feines Rechtemanagement, kritisiert die Behörde. Allerdings sieht sie auch aus datenschutzrechtlichen Aspekten keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Opt-out-Regelung. Der Tätigkeitsbericht
Riesige Datenautobahn entsteht
Hinzu kommt: Die Daten werden verschlüsselt transportiert und gespeichert. Sie liegen – ebenfalls verschlüsselt – auf Servern in Europa und unterliegen somit dem europäischen Datenschutzrecht. Für das deutsche Gesundheitswesen wurde bereits vor Jahren eine eigene Datenautobahn entwickelt. An ihr sind neben den Versicherten, die bereits eine elektronische Patientenakte besitzen, die gesetzlichen Krankenkassen, die niedergelassene Ärzte sowie die Krankenhäuser angeschlossen, sofern sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben.
Langfristig sollen alle Berufsgruppen im Gesundheitssystem wie Apotheker, Physiotherapeuten und weitere Gesundheitsberufe angeschlossen werden. Eine riesiges medizinischen Datensystem entsteht, an dem in Zukunft 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte und tausende Institutionen beteiligt sein können..
Schutz vor Missbrauch
Um davor zu schützen, dass die sensiblen Daten in falsche Hände geraten, ist der Zugriff auf die elektronische Patientenakte durch zweifache Schlüssel geschützt. Für die Versicherten dient dazu bisher die elektronische Gesundheitskarte. Sie muss mit einem PIN freigeschaltet werden. Auch Ärzte benötigen einen Schlüssel für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Dieser umfasst eine PIN und den Heilberufeausweis. Allerdings gehört auch zur Realität im digitalen Zeitalter: Absoluten Schutz, etwa vor Hackern oder anderen Kriminellen, gibt es nicht. Darauf verweisen die Kritiker.
Eigene Telematikstruktur
Für den Aufbau der Telematikinfrastruktur als zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen ist seit 2005 die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) verantwortlich. Sie gehört seit 2019 mehrheitlich dem Bund. Daneben sind die Akteure im Gesundheitswesen, wie die Krankenkassen und Ärzte, an der gematik beteiligt. Minister Lauterbach plant, dass der Bund die gematik mehrheitlich übernimmt und damit allein über den weiteren Ausbau entscheidet. Auch diese Absicht ist umstritten.
Deutsche befürworten elektronische Patientenakte
Gleichwohl scheinen die Vorteile der elektronischen Patientenakte zu überwiegen. Mehrheitlich sehen die Deutschen die elektronische Patientenakte positiv. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung von Februar 2023 wollen drei Viertel aller Befragten sie nutzen. Zwei Drittel befürworten auch die Widerspruchslösung. Im Widerspruch dazu steht allerdings, dass derzeit lediglich unter einem Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten die elektronische Patientenakte nutzen.
Komplexes Anmeldeverfahren
Dazu mag das aufwändige Anmeldeverfahren beitragen. Versicherte benötigen zusätzlich zu der elektronischen Gesundheitskarte eine App auf dem Smartphone oder Tablet. Diese stellt ihnen ihre gesetzliche Krankenkasse zur Verfügung. Je nach Ausführung der App ist auch ein Zugang über Laptop oder PC möglich, allerdings nur mit eingeschränkten Funktionen. Für die Anmeldung müssen die Versicherten einen vielschichtigen Prozess absolvieren. Sie müssen die App beantragen, herunterladen und sich registrieren lassen. Anschließend erhalten sie einen PIN, mit dem die ePA freigeschaltet wird. Gerade für ältere Patienten stellt dies eine Hürde dar.
Schub für die Digitalisierung
Der Verein DIG-in-HEALTH sieht in den Plänen des Bundesgesundheitsministers einen wichtigen Schritt zur notwendigen Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Schon jetzt hinke Deutschland der Entwicklung hinterher. Er verweist darauf, dass die deutsche Wirtschaft bereits weiter sei. Bei der DMEA – einer zentralen Plattform für die digitale Gesundheitsversorgung -, die im April in Berlin stattfand, konnte sich Vereins-Vorsitzender Ernst Martin Walsken im Gespräch mit Vertretern der Deutschen Telekom AG zum Thema „Health Data Space“ bereits über die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte informieren. Zudem sei es notwendig, das Vertrauen der Versicherten in digitale Anwendungen zu stärken und über die Vorteile der elektronischen Patientenakte zu informieren. Auch müsse das Anmeldeverfahren für die Versicherten erleichtert werden, fordert der Verein.
Akzeptanz ist entscheidend
Entscheidend aber für den Einstieg in die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen bleibt weiterhin, dass Patienten, Ärzte und alle weiteren medizinischen Berufsgruppen und Ärzte die elektronische Patientenakte annehmen. Auch dazu müssen die Regelungen sowie die technisch einwandfreie Umsetzung beitragen, um den Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung aufzuholen: Der Stand der Digitalisierung in Europa
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