EU-Digital-Omnibus: Warnung vor Risiken für digitale Souveränität im Gesundheitswesen

Digitale Souveränität stärken: Wie Europa Bürokratie abbauen kann, ohne Grundrechte und demokratische Kontrolle zu schwächen 

Von Ernst Martin Walsken / Harald Riedel

Der Digital‑Omnibus verändert die Rahmenbedingungen für Europas digitale Souveränität.  Um das sehr konkret und nicht abstrakt deutlich zu machen, beziehen wir uns im Nachfolgenden auf die Auswirkungen auf die Pflegeklinische Versorgung, Seltene Erkrankungen und Standardisierung der ePA hin zu
interoperablen Gesundheitsdaten.
An diesen Feldern lässt sich zeigen, ob der Omnibus die EU stärkt – oder Abhängigkeiten und Vertrauensverluste produziert.

1. Pflege‑KI

KI‑gestützte Dokumentations‑ und Assistenzsysteme in der Pflege werden politisch als Hebel gegen Personalknappheit und Bürokratielasten präsentiert. Zugleich drohen sie Pflegepraxis schleichend auf Taktung, Output‑Kennzahlen und abrechnungsgetriebene Dokumentation zu verengen – zulasten von Beziehungspflege, professioneller Beurteilung und menschenwürdiger Versorgung. In einer Demokratie mit reguliertem Markt ist es gerade nicht Aufgabe des Marktes, diese Spannung aufzulösen, sondern Aufgabe der Regulierung, Qualitätsanforderungen und Grenzziehung verbindlich zu definieren. Ein Digital‑Omnibus, der Zugangs‑, Daten‑ und Haftungsregeln für Pflege‑KI lockert, ohne Pflegestandards, professionelle Autonomie und Refinanzierungsschutz mitzuregulieren, verlagert strukturelle Macht von Einrichtungen und Pflegeberufen hin zu Herstellern und Plattformen. Digitale Souveränität in der Pflege bedeutet daher nicht mehr Produktwahl, sondern klare Ausschlusskriterien: KI‑Systeme, die Pflege auf Klicklogik und standardisierte Abläufe reduzieren oder fachliche Urteile systematisch unterlaufen, dürfen weder privilegiert zugelassen noch strukturell refinanziert werden, zugelassen und gefördert werden dürfen nur Anwendungen, die nachweislich zur Sicherung und Stärkung professioneller Pflegequalität beitragen.

2. KI im Krankenhaus

Auch im Krankenhauskontext werden KI‑Systeme als Lösung für Effizienzprobleme, Fachkräftemangel und wirtschaftlichen Druck ins Feld geführt – von Triage‑Algorithmen über Entscheidungsunterstützung bis zu Bett‑ und Ressourcensteuerung. Die demokratisch zentrale Frage lautet hier jedoch nicht, wie sich der Markt für Klinik‑KI entfalten kann, sondern welche Qualitäten wir in Diagnostik, Therapieentscheidungen und Verteilung knapper Ressourcen rechtlich sichern wollen – und welche Grenzen wir KI‑Eingriffen ziehen. Wenn der Gesetzgeber Datenzugang, Haftungsfragen und Integrationsstandards so ausgestaltet, dass hochintransparente, proprietäre Systeme tief in klinische Kernentscheidungen eingreifen können, ohne dass Ärztinnen, Pflegekräfte und Patient:innen wirksame Kontroll‑ und Widerspruchsmöglichkeiten haben, verschiebt sich die reale Entscheidungsgewalt von demokratisch eingebetteten Institutionen hin zu privaten Infrastrukturanbietern. In einem regulierten Markt heißt digitale Souveränität im Krankenhaus daher: gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und menschliche Letztverantwortung, harte Grenzen für automatisierte Rationierungs‑ und Triageentscheidungen sowie die Pflicht, klinische KI so zu gestalten und zu finanzieren, dass sie professionelle Standards stützt statt sie zu unterlaufen.

3. Seltene Erkrankungen und Forschungsdatenräume

Bei seltenen Erkrankungen wird der Aufbau vernetzter Daten‑ und Forschungsräume oft als Paradebeispiel für „datengetriebene Innovation“ angeführt. Die betroffenen Patient:innen sind auf bessere Diagnostik und Therapien angewiesen, zugleich sind sie aufgrund kleiner Fallzahlen und sensibler Datenlagen besonders verletzlich. Hier ist der Kernkonflikt nicht „Daten frei geben oder blockieren“, sondern die Spannung zwischen der Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Versorgungs‑ und Forschungsinfrastrukturen und klaren demokratischen Grenzen für Datennutzung, Re‑Identifizierungsrisiken und kommerzielle Verwertung. Ein Omnibus, der die Zweitnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung weit öffnet, ohne verbindliche, mitbestimmte Governance‑Strukturen, Zweckbindung, Rückbindung an Versorgung und faire Teilhabe der Betroffenen zu garantieren, stärkt vor allem die Verwertungsinteressen großer Plattform‑ und Pharmaakteure. In einem demokratisch regulierten Markt müssen Forschungsdatenräume so gesetzlich gestaltet sein, dass sie die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen verbessern, die Selbstbestimmung der Betroffenen respektieren und Gemeinwohlorientierung sichern – und dass sie zugleich klare Grenzen für intransparente, ausschließlich profitorientierte KI‑Entwicklungen ziehen, die auf diesen Daten aufbauen.

Schlussbemerkung

Aus unserer Sicht entscheidet sich die digitale Souveränität Europas nicht in abstrakten Pro‑/Contra‑Debatten zum Omnibus, sondern daran, wie Pflege‑KI, klinische KI, Rare‑Disease‑Forschung und ePA‑Standardisierung hin zu
interoperablen Gesundheitsdaten konkret geregelt werden. In allen vier Feldern sehen wir das Risiko, dass unter dem Druck vermeintlicher Entlastung und Wettbewerbsfähigkeit genau jene Schutz‑, Steuerungs‑ und Infrastrukturentscheidungen verwässert werden, die Europa souverän machen sollen. Hier braucht es klare Leitplanken und gegebenenfalls rote Linien im weiteren Gesetzgebungsprozess.